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   BGH, 13.01.2022 - 6 StR 469/21   

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https://dejure.org/2022,5589
BGH, 13.01.2022 - 6 StR 469/21 (https://dejure.org/2022,5589)
BGH, Entscheidung vom 13.01.2022 - 6 StR 469/21 (https://dejure.org/2022,5589)
BGH, Entscheidung vom 13. Januar 2022 - 6 StR 469/21 (https://dejure.org/2022,5589)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 354 Abs 1 StPO, § 354 Abs 1b S 1 StPO, § 460 StPO, § 462 StPO, § 38 Abs 2 StGB
    Revision im Strafverfahren: Nachträgliche Gesamtstrafenbildung durch das Revisionsgericht bei nachträglicher Festsetzung der Tagessatzhöhe und Erkennen auf die Mindestfreiheitsstrafe

  • IWW

    §§ 460, ... 462 StPO, § 349 Abs. 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 354 Abs. 1 StPO, § 40 Abs. 2 Satz 3 StGB, § 224 Abs. 1 StGB, §§ 21, 49 Abs. 1 StGB, § 224 Abs. 1 Halbsatz 2 StGB, § 21 StGB, § 38 Abs. 2 StGB, § 354 Abs. 1b Satz 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Änderung der Gesamtfreiheitsstrafe; Festsetzung der Tagessatzhöhe auf den Mindestsatz von einem Euro

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Änderung der Gesamtfreiheitsstrafe; Festsetzung der Tagessatzhöhe auf den Mindestsatz von einem Euro

  • datenbank.nwb.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2022, 150
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 09.11.2004 - 4 StR 426/04

    Kostenentscheidung bei Vorgehen nach § 354 Abs. 1 b Satz 1 StPO durch das für das

    Auszug aus BGH, 13.01.2022 - 6 StR 469/21
    Mit der abschließenden Sachentscheidung ist auch über die Kosten des Rechtsmittels zu befinden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. November 2004 - 4 StR 426/04; vom 1. Dezember 2021 - 6 StR 409/21).
  • BGH, 10.10.2006 - 1 StR 377/06

    Beweiswürdigung (Erörterungsmangel); vollendetes Handeltreiben in nicht geringer

    Auszug aus BGH, 13.01.2022 - 6 StR 469/21
    Es ist anerkannt, dass dieser Weg auch dann beschritten werden kann, wenn über eine Gesamtstrafe nur deshalb neu zu befinden ist, weil im Revisionsverfahren eine oder mehrere Einzelstrafen durch Einstellung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. November 2004 - 4 StR 392/04; vom 15. Oktober 2013 - 1 StR 390/13) oder Freispruch (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2006 - 1 StR 377/06) weggefallen sind (vgl. Sander, NStZ 2016, 656, 663).
  • BGH, 07.01.1999 - 4 StR 686/98

    Schreckschusspistole keine Waffe oder anderes gefährliches Werkzeug im Sinne des

    Auszug aus BGH, 13.01.2022 - 6 StR 469/21
    Das Landgericht hat im Fall B.II der Urteilsgründe nicht erkennbar bedacht, dass Anlass zur Prüfung bestand, ob die Milderung des Regelstrafrahmens (§ 224 Abs. 1 StGB) gemäß §§ 21, 49 Abs. 1 StGB zu einem für die Angeklagte günstigeren Ergebnis führen würde (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Januar 1999 - 4 StR 686/98, NStZ-RR 2000, 43; vom 30. Juni 2021 - 6 StR 232/21).
  • BGH, 16.11.2004 - 4 StR 392/04

    Anwendbarkeit des § 354 Abs. 1 b Satz 1 StPO auch bei Teileinstellung nach § 154

    Auszug aus BGH, 13.01.2022 - 6 StR 469/21
    Es ist anerkannt, dass dieser Weg auch dann beschritten werden kann, wenn über eine Gesamtstrafe nur deshalb neu zu befinden ist, weil im Revisionsverfahren eine oder mehrere Einzelstrafen durch Einstellung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. November 2004 - 4 StR 392/04; vom 15. Oktober 2013 - 1 StR 390/13) oder Freispruch (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2006 - 1 StR 377/06) weggefallen sind (vgl. Sander, NStZ 2016, 656, 663).
  • BGH, 30.06.2021 - 6 StR 232/21

    (Teil-)Verwerfung der Revision als unbegründet; Strafzumessung (schwerer

    Auszug aus BGH, 13.01.2022 - 6 StR 469/21
    Das Landgericht hat im Fall B.II der Urteilsgründe nicht erkennbar bedacht, dass Anlass zur Prüfung bestand, ob die Milderung des Regelstrafrahmens (§ 224 Abs. 1 StGB) gemäß §§ 21, 49 Abs. 1 StGB zu einem für die Angeklagte günstigeren Ergebnis führen würde (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Januar 1999 - 4 StR 686/98, NStZ-RR 2000, 43; vom 30. Juni 2021 - 6 StR 232/21).
  • BGH, 16.12.2008 - 3 StR 503/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; unbegründete Revision

    Auszug aus BGH, 13.01.2022 - 6 StR 469/21
    In entsprechender Anwendung von § 354 Abs. 1 StPO (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Dezember 2008 - 3 StR 503/08) setzt der Senat die Tagessatzhöhe auf den Mindestsatz von einem Euro (§ 40 Abs. 2 Satz 3 StGB) fest.
  • BGH, 13.01.2021 - 4 StR 504/20

    Revision gegen die Verurteilung wegen Vergewaltigung; Festsetzung der

    Auszug aus BGH, 13.01.2022 - 6 StR 469/21
    Dieser Festsetzung bedarf es auch dann, wenn - wie hier - aus Geld- und Freiheitsstrafen eine Gesamtfreiheitsstrafe zu bilden ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 13. Januar 2021 - 4 StR 504/20 mwN).
  • BGH, 01.12.2021 - 6 StR 409/21

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Darstellungsmangel: mangelnde Mitteilung

    Auszug aus BGH, 13.01.2022 - 6 StR 469/21
    Mit der abschließenden Sachentscheidung ist auch über die Kosten des Rechtsmittels zu befinden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. November 2004 - 4 StR 426/04; vom 1. Dezember 2021 - 6 StR 409/21).
  • BGH, 15.10.2013 - 1 StR 390/13

    Aufhebung des Gesamtstrafenausspruchs bei Teileinstellung i.R.e. Verurteilung

    Auszug aus BGH, 13.01.2022 - 6 StR 469/21
    Es ist anerkannt, dass dieser Weg auch dann beschritten werden kann, wenn über eine Gesamtstrafe nur deshalb neu zu befinden ist, weil im Revisionsverfahren eine oder mehrere Einzelstrafen durch Einstellung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. November 2004 - 4 StR 392/04; vom 15. Oktober 2013 - 1 StR 390/13) oder Freispruch (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2006 - 1 StR 377/06) weggefallen sind (vgl. Sander, NStZ 2016, 656, 663).
  • BGH, 02.08.2022 - 4 StR 231/22

    Trunkenheit im Verkehr (drogenbedingte Fahrunsicherheit: Nachweis kann nicht

    Die Festsetzung der Tagessatzhöhe, der das Verschlechterungsverbot nicht entgegen steht, ist auch dann nicht entbehrlich, wenn die Geldstrafen in einer Gesamtfreiheitsstrafe aufgehen (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Januar 2022 - 6 StR 469/21; Beschluss vom 14. Mai 1981 - 4 StR 599/80, BGHSt 30, 93, 96).
  • BGH, 22.11.2022 - 2 StR 311/22

    Beweiswürdigung (eingeschränkte Revisibilität; Urteilsgründe: Darstellung,

    Dieser Festsetzung bedarf es auch dann, wenn ? wie hier ? aus Geld- und Freiheitsstrafe eine Gesamtfreiheitsstrafe gebildet wird (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 13. Januar 2022 ? 6 StR 469/21, juris Rn. 2 mwN).
  • BGH, 19.07.2022 - 4 StR 64/22

    Höchstdauer einer Unterbrechung (Termin: Vorliegen, inhaltliche Förderung auf den

    Die Bemessung des Tagessatzes ist nicht dadurch entbehrlich, dass die Geldstrafe - wie hier - in einer Gesamtfreiheitsstrafe aufgeht (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Januar 2022 - 6 StR 469/21 Rn. 2; Beschluss vom 14. Mai 1981 - 4 StR 599/80, BGHSt 30, 93, 96).
  • BGH, 09.05.2023 - 4 StR 22/23

    Strafzumessung (Doppelverwertungsverbot: Vergewaltigung, Art der Tatausführung,

    Diese Festsetzung ist auch dann erforderlich, wenn - wie hier - aus Geld- und Freiheitsstrafen gemäß § 54 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 2, Abs. 3 StGB eine Gesamtfreiheitsstrafe zu bilden ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2022 - 6 StR 213/22; Beschluss vom 2. August 2022 - 4 StR 231/22 Rn. 15, insoweit nicht abgedruckt in NStZ 2022, 741; Beschluss vom 13. Januar 2022 - 6 StR 469/21; Beschluss vom 15. November 2021 - 6 StR 468/21; Beschluss vom 19. August 2015 - 1 StR 308/15 Rn. 3; Beschluss vom 14. Mai 1981 - 4 StR 599/80, BGHSt 30, 93, 96).
  • BGH, 09.08.2023 - 1 StR 125/23

    Vorwurf der Steuerhinterziehung durch Nichtabgabe der

    Der Senat wendet § 354 Abs. 1b StPO entsprechend an, der die Möglichkeit eröffnet, das Tatgericht auf eine Entscheidung im Beschlusswege nach §§ 460, 462 StPO zu verweisen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Januar 2022 - 6 StR 469/21 Rn. 6 mwN und vom 3. März 2020 - 5 StR 595/19 Rn. 4).
  • BGH, 14.09.2022 - 5 StR 194/22

    Untreue (Verletzung der Vermögensbetreuungspflicht des Versicherungsvertreters

    Der Senat holt dies nach und setzt sie entsprechend § 354 Abs. 1 StPO auf den Mindestsatz von einem Euro fest (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Januar 2022 - 6 StR 469/21 mwN).
  • BGH, 31.08.2022 - 4 StR 372/21

    Strafzumessung (Zäsurwirkung eines Urteils: Gesamtstrafenfähigkeit,

    Mit der abschließenden Sachentscheidung ist auch über die Kosten des Rechtsmittels zu befinden (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Januar 2022 - 6 StR 469/21 Rn. 6; Beschluss vom 9. November 2004 - 4 StR 426/04 Rn. 8 ff.).
  • BGH, 17.05.2022 - 3 StR 97/22

    Bestimmen der Tagessatzhöhe der verhängten Einzelgeldstrafen

    Die Bemessung des einzelnen Tagessatzes wird nicht dadurch entbehrlich, dass die Geldstrafen - wie hier - in einer Gesamtfreiheitsstrafe aufgehen (BGH, Beschlüsse vom 13. Januar 2022 - 6 StR 469/21, juris Rn. 2; vom 11. Januar 2022 - 3 StR 452/20, juris Rn. 26; vom 10. November 2020 - 3 StR 312/20, juris Rn. 2; vom 12. Mai 2020 - 3 StR 393/19, juris Rn. 3; vom 14. Mai 1981 - 4 StR 599/80, BGHSt 30, 93, 96).
  • BGH, 03.05.2022 - 3 StR 53/22

    Gerichtliches Versäumnis der Bestimmung der Tagessatzhöhe; Unterbringung in einer

    Die Bemessung des einzelnen Tagessatzes wird nicht dadurch entbehrlich, dass die Geldstrafe - wie hier - in einer Gesamtfreiheitsstrafe aufgeht (BGH, Beschlüsse vom 13. Januar 2022 - 6 StR 469/21, juris Rn. 2; vom 11. Januar 2022 - 3 StR 452/20, juris Rn. 26; vom 10. November 2020 - 3 StR 312/20, juris Rn. 2; vom 12. Mai 2020 - 3 StR 393/19, juris Rn. 3; vom 14. Mai 1981 - 4 StR 599/80, BGHSt 30, 93, 96).
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